Widerrufsrecht
Ausschluss des Widerrufsrechts bei frischem Wasabi
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Für die Lieferung von frischem Wasabi besteht jedoch kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Ware handelt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit schnell verderben kann oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Dies ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Eine Rückgabe oder ein Widerruf wegen bloßen Nichtgefallens oder einer nachträglich geänderten Entscheidung ist daher bei frischem Wasabi nicht möglich.
Ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware bleiben bestehen
Der Ausschluss des Widerrufsrechts bedeutet nicht, dass Sie bei mangelhafter oder beschädigter Ware keine Rechte haben.
Sollte die gelieferte Ware beispielsweise bei Erhalt verdorben, beschädigt oder aus einem anderen Grund nicht vertragsgemäß sein, kontaktieren Sie uns bitte möglichst umgehend unter:
E-Mail: service@rheinland-wasabi.com
Telefon: +49 1575 2204310
Beschreiben Sie möglichst kurz den aufgetretenen Mangel und fügen Sie, sofern sinnvoll, aussagekräftige Fotos der Ware und der Verpackung bei.
Wir prüfen die Beanstandung und kümmern uns im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte um eine angemessene Lösung.
Hinweis zur Annahme der Lieferung
Da es sich um frischen Wasabi handelt, empfehlen wir, die Sendung nach der Zustellung möglichst zeitnah entgegenzunehmen und die Ware entsprechend den angegebenen Lagerhinweisen aufzubewahren.
Qualitätsbeeinträchtigungen, die erst nach ordnungsgemäßer Lieferung durch eine unsachgemäße Lagerung oder Behandlung entstehen, sind nicht von der gesetzlichen Mängelhaftung des Verkäufers umfasst.